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Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. Die einzelnen Nutzungseinheiten sind in der Regel fortlaufend durchnumeriert, so dass sie eindeutig identifizierbar sind. Der Aufteilungsplan wird bei Bildung von Wohnungseigentum benötigt. Der Aufteilungsplan sowie die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind der Teilungserklärung beizufügen und dem Grundbuchamt einzureichen.