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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, welche bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Abgeschlossenheit bedeutet eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit eigenem Zugang von außen.