Das accedo Finanzlexikon

Ratenverzug

Wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet. Die Höhe des Verzugsschadens richtet sich nach dem Bruttosollzinssatz.