Das accedo Finanzlexikon

Preisangabenverordnung

Seit 1985 als Verbraucherschutz in Kraft. Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.