Das accedo Finanzlexikon

Kündigung

Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer (!) Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Bei vorzeitiger Kündigung seitens des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt, ein Aufhebungsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu erheben, dessen Berechnungsmethode vom BGH festgeschrieben ist. Bei Zinsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist nach §489 BGB kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf.