Das accedo Finanzlexikon

Bauanzeige

Vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Nur in bestimmten Fällen anwendbar. Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn nicht innerhalb von vier Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.